2016: 27. Netzwerktreffen

Das 3. Quartalstreffen in 2016 unseres SIFA-Netzwerkes fand in den Räumlichkeiten der SVG Erfurt statt.
Wir wurden durch Herrn Teuchert, dem Leiter der Niederlassung, begrüßt. Das Kürzel SVG steht für Straßenverkehrs-Genossenschaft. Sie versteht sich als Dienstleiter im Straßengüterverkehr incl. Werkverkehr und Straßenpersonenverkehr. Das Aufgabenspektrum erstreckt sich von der Beratung im Arbeitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), Schulungen (Gefahrgutbeauftragter, Qualitätsmanagement, usw.), Berufskraftfahrerqualifikationen, Fahrschule, Handel, Tankkarten, Mautabrechnung, Versicherung und die uns allen bekannten Autohöfe. 

Der erste Vortrag wurde von Herrn Schappmann gehalten. Er leitet die SIMEBU (Ingenieurgesellschaft für Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, Prüfungen, Schulungen usw.) und ist Leiter des VDSI Region Thüringen. Der VDSI ist der größte Verband Deutschlands, der sich mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit beschäftigt. Seinen Mitgliedern bietet er Erfahrungsaustausch, Weiterbildung und Vernetzung. Herr Schappmann berichtete uns von einer Notfallübung auf einer Baustelle in Erfurt, die er betreute. Werden Bauarbeiten durchgeführt, muss man immer berück-sichtigen, wie Bauarbeiter im Notfall gerettet werden können. Bei Sanierungsarbei-ten (Ersetzen von Dachbalken) der St. Severikirche in Erfurt konnten die Bauarbeiter nur durch Kriechgänge zu ihrem Arbeitsplatz gelangen. Somit war es erforderlich, sie im Notfall auch über diese Kriechgänge zu evakuieren. Dies wurde mit Hilfe der Erfurter Berufsfeuerwehr, welche eine spezielle Höhenrettungstruppe hat, geübt. Zu diesem Thema bietet auch die VGB eine Hinweisbroschüre mit dem Namen: Zwischenfall, Notfall und Katastrophe an.
 
Nach einer Kommunikationspause sprach Gabi Rudnick. Sie arbeitet an der Landessportschule in Bad Blankenburg als Präventions- und REHA-Trainerin. Des Weiteren führt sie Vitametik – Behandlungen durch. Dies tat sie auch heute bei interessierten Teilnehmern. Mit der Vitametik können Muskelverspannungen und Blockaden gelöst werden. Mit ihrem Vortrag: Achtsamkeit und Stressbewältigung gab sie uns folgende Tipps zur Stressbewältigung. Stress ist eine hocheffektive Reaktion des menschlichen Körpers in Stresssituationen. Dieser muss aber auch wieder abgebaut werden. Firmen können ihre Mitarbeiter mit Gesundheitschecks, Beratungsgesprächen und Stressbewältigungstrainings beim Abbau des Stresses unterstützen. Jeder von uns kann zusätzlich im Privaten durch ausreichende Bewegung, das Vermeiden negativer Denkmuster sowie spezielle Atemtrainings Stress abbauen. 
 
Nach der Mittagspause erläuterte uns Herr Langermann von der SVG die Notwendigkeit der UVV-Prüfung von Firmenfahrzeugen. Im § 57 der DGUV Vorschrift 70 wird diese Prüfung gefordert. Diese Prüfung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Sachkundig ist z.B. ein KFZ-Mechaniker. Die Prüfung muss anhand eines Prüfprotokolls durchgeführt werden. Dies wird den Mitgliedern des Sifa-Netzwerkes zur Verfügung gestellt. Nach den theoretischen Erläuterungen gingen wir auf den Parkplatz, auf dem uns die prakti-sche Prüfung von Mitarbeitern des SVG demonstriert wurde. Bei den Punkten speziell zur Überprüfung der Arbeitssicherheit wird auf die Warnweste, das Warndreieck, den Verbandkasten, Vorrichtungen zur Ladungssicherung und bewegliche Anbauteile (falls vorhanden) geachtet. Die Prüfung umfass selbstverständlich auch die Beleuchtung, Reifenprofil,... .

Es nächster Redner informierte uns Herr Vogel der BGW zu psychologischen Traumata. Wenn Mitarbeiter z. B. einen Arbeitsunfall gesehen haben, so kann sie dies belasten. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter bei der Bewältigung dieser Traumata folgendermaßen unterstützen:
1. Belastungsspitzen vermeiden
2. Gespräche anbieten
3. Durch die Berufsgenossenschaft eine psychologische Betreuung veranlassen (Beratung, Vermittlung und Screening) 
Hier gibt die BGW-Info: „Hilfe nach Extremerlebnissen“ weitere wertvolle Hinweise.

Herr René Fischer vom SVG brachte uns im Anschluss anschaulich Informationen zum Gefahrguttransport nahe. 
So muss bei Transport von entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen folgendes beachtet werden:
Wenn 12 Spraydosen á 400 ml im Origi¬nalkarton transportiert werden, handelt es sich noch nicht um einen Gefahrgut¬transport. Somit entfallen die Vorschriften nach ADR. Bei Kanistern ist zu beachten, dass diese, wenn sie aus Kunststoff sind, nicht älter als 5 Jahre alt sein dürfen (das Herstellungsjahr ist auf dem Kanister eingeprägt). 

Als letzter Redner für den heutigen Tag informierte uns Herr Leser vom TÜV-Thüringen über die Gefährdungen bei Hochvolt-Fahrzeugen. Derzeit werden 0,5 % der Fahrzeuge in Deutschland ganz oder teilweise von Strom angetrieben. 
Die Gefahren gehen u.a. von der Batterie aus. Zum einen haben wir die Gefahr eines elektrischen Schlages. Diese ist ausgeschlossen, wenn man die Motorhaube öffnet, da die Batterie abgedeckt ist und diese Abdeckung nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Die Werkstattmitarbeiter werden besonders geschult, um gefahrlos Reparaturen auszuführen. Bei einem Unfall, bei dem zur Personenrettung die Karosserie getrennt werden muss, findet die Feuerwehr die Rettungskarten (Orte der Kabelverlegung) hinter der Fahrerblende. Die Brandgefahr ist auch gering, da die Werkstätten (Lagerung) besonders geschult sind und ein Überhitzen der Batterie während des Ladevorganges im PKW technisch verhindert wird.

27. Netzwerktreffen


Datum

20.09.2016

Thema

Notfallmanagement im Straßenverkehr

Veranstaltungsort

Erfurt, SVG